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   OLG Oldenburg, 12.03.1986 - 3 U 186/85   

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https://dejure.org/1986,3855
OLG Oldenburg, 12.03.1986 - 3 U 186/85 (https://dejure.org/1986,3855)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 12.03.1986 - 3 U 186/85 (https://dejure.org/1986,3855)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 12. März 1986 - 3 U 186/85 (https://dejure.org/1986,3855)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Sittenwidrige Maklercourtage, stiitenwidrig überhöhte Maklerprovision, Finanzmakler, Finanzierungsmakler

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 857
  • NJW-RR 1987, 1280 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 16.09.2004 - X R 19/03

    Abziehbarkeit von Kreditvermittlungsgebühren als vorweggenommene Werbungskosten

    d) In der zivilgerichtlichen Rechtsprechung ist eine Kreditvermittlungsprovision in Höhe von 6 % des Darlehensbetrags als sittenwidrig überhöht bezeichnet worden (Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 12. März 1986 3 U 186/85, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 1986, 857, dort wurde nach Einholung von Sachverständigengutachten die Höhe üblicher Vermittlungsprovisionen mit 1-2 % angegeben; vgl. auch Urteil des Landgerichts Aachen vom 4. Februar 1987 4 O 286/86, NJW-RR 1987, 741).
  • BFH, 06.12.2006 - X R 13/04

    Abziehbarkeit von Kreditvermittlungsgebühren als vorweggenommene Werbungskosten

    d) In der zivilgerichtlichen Rechtsprechung ist eine Kreditvermittlungsgebühr in Höhe von 6 % des Darlehensbetrages als sittenwidrig überhöht bezeichnet worden (vgl. Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 12. März 1986 3 U 186/85, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 1986, 857; dort wurde nach Einholung von Sachverständigengutachten die Höhe üblicher Vermittlungsprovisionen mit 1 bis 2 % angegeben; vgl. auch Urteil des Landgerichts Aachen vom 4. Februar 1987 4 O 286/86, NJW-RR 1987, 741).
  • BFH, 06.12.2006 - X R 34/04

    Leibrente gegen Einmalbetrag; Kreditvermittlungsgebühren

    d) In der zivilgerichtlichen Rechtsprechung ist eine Kreditvermittlungsgebühr in Höhe von 6 % des Darlehensbetrages als sittenwidrig überhöht bezeichnet worden (vgl. Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 12. März 1986 3 U 186/85, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 1986, 857; dort wurde nach Einholung von Sachverständigengutachten die Höhe üblicher Vermittlungsprovisionen mit 1 bis 2 % angegeben; vgl. auch Urteil des Landgerichts Aachen vom 4. Februar 1987 4 O 286/86, NJW-RR 1987, 741).
  • AG Nordenham, 11.07.2003 - 3 C 464/02

    Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Fahrzeugteilversicherung wegen eines

    Insbesondere hat die Entstehungsgeschichte, die der Versicherungsnehmer typischerweise nicht kennt, außer Betracht zu bleiben (vgl. nur BGH NJW-RR 1986, 857/858).
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